Was AfA überhaupt bedeutet
AfA steht für Absetzung für Abnutzung. Die Idee dahinter ist einfach: Ein Gebäude verliert über die Jahre durch Nutzung und Alterung an Wert. Der Gesetzgeber erlaubt dir, diesen Wertverlust als sogenannte Werbungskosten von deinen Mieteinnahmen abzuziehen. Die rechtliche Grundlage dafür ist § 7 Einkommensteuergesetz (EStG). Dass die AfA bei Vermietungseinkünften als Werbungskosten zählt, steht ausdrücklich in § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7 EStG.
Das Besondere daran: Die AfA ist ein Aufwand, den du steuerlich geltend machst, ohne dass in dem Jahr tatsächlich Geld von deinem Konto abfließt. Du verteilst die Anschaffungskosten des Gebäudes rechnerisch über viele Jahre und minderst so dein zu versteuerndes Einkommen aus Vermietung und Verpachtung. Wichtig: Die AfA setzt voraus, dass die Immobilie der Einkünfteerzielung dient, also vermietet wird. Bei einer selbst genutzten Wohnung greift die normale Gebäude-AfA nicht.
Was die AfA nicht ist: ein garantierter Steuervorteil in einer bestimmten Höhe. Wie stark sie sich auswirkt, hängt von deinen individuellen Einkünften, deinem Steuersatz und der konkreten Immobilie ab. Wir erklären hier die Mechanik, nicht ein Ergebnis.
Nur das Gebäude zählt, nicht das Grundstück
Ein Punkt, den viele beim ersten Mal übersehen: Du kannst nicht den gesamten Kaufpreis abschreiben. Abnutzbar ist nur das Gebäude. Der Grund und Boden nutzt sich nach Auffassung des Steuerrechts nicht ab, er verliert nicht an Wert durch Gebrauch. Deshalb muss der Gesamtkaufpreis in zwei Teile zerlegt werden:
- Gebäudeanteil: Dieser Teil ist die Basis deiner AfA.
- Grundstücksanteil: Dieser Teil bleibt bei der AfA unberücksichtigt.
Je nach Lage und Bodenrichtwert entfällt in der Praxis häufig ein erheblicher Anteil auf das Grundstück, besonders in begehrten Städten. Diese sogenannte Kaufpreisaufteilung kannst du über eine sachgerechte Aufteilung im Kaufvertrag, über die Arbeitshilfe des Bundesfinanzministeriums oder über ein Sachverständigengutachten herleiten. Wichtig zu wissen: Das Finanzamt erkennt eine vertragliche Aufteilung nur an, wenn sie die realen Wertverhältnisse nicht offensichtlich verfehlt. Eine zu günstig gerechnete Aufteilung kann später korrigiert werden. Umgekehrt ist auch die Arbeitshilfe des Bundesfinanzministeriums kein Automatismus: Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 21. Juli 2020 (IX R 26/19) entschieden, dass das Finanzgericht eine vertragliche Aufteilung nicht einfach durch das Ergebnis der Arbeitshilfe ersetzen darf, weil die Arbeitshilfe die realen Verkehrswerte nicht in jedem Fall abbildet. Im Streitfall ist nach dem Urteil in der Regel ein Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen einzuholen. Lass die Aufteilung deshalb sauber dokumentieren und von deinem Steuerberater prüfen.
Die linearen AfA-Sätze nach Baujahr
Die Standardform ist die lineare AfA: Du schreibst jedes Jahr den gleichen Prozentsatz der Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Gebäudes ab. Welcher Satz gilt, richtet sich nach dem Zeitpunkt der Fertigstellung des Gebäudes, nicht nach deinem Kaufjahr. Für Gebäude im Privatvermögen, also den typischen Fall einer vermieteten Wohnung, nennt § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 EStG drei Sätze (Stand 2026, ohne Gewähr):
- 3 Prozent pro Jahr für Gebäude, die nach dem 31. Dezember 2022 fertiggestellt worden sind (Buchstabe a).
- 2 Prozent pro Jahr für Gebäude, die vor dem 1. Januar 2023 und nach dem 31. Dezember 1924 fertiggestellt worden sind (Buchstabe b).
- 2,5 Prozent pro Jahr für Gebäude, die vor dem 1. Januar 1925 fertiggestellt worden sind (Buchstabe c).
Rechnerisch entsprechen diese Sätze einer Abschreibung über rund 33, 50 und 40 Jahre. Genau diese drei Zeiträume nennt auch § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG: Ist die tatsächliche Nutzungsdauer eines Gebäudes kürzer als 33, 50 oder 40 Jahre, können stattdessen die der tatsächlichen Nutzungsdauer entsprechenden Absetzungen vorgenommen werden. Das ist die gesetzliche Grundlage für das Restnutzungsdauer-Gutachten.
Eine eigene Regel gilt nach § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG für Gebäude, die zu einem Betriebsvermögen gehören, nicht Wohnzwecken dienen und für die der Bauantrag nach dem 31. März 1985 gestellt wurde: Dort sind es 3 Prozent. Für die klassische vermietete Eigentumswohnung im Privatvermögen spielt diese Variante keine Rolle.
Die Sätze sind gesetzlich pauschalierte Werte. Sie sagen nichts darüber aus, wie lange das Gebäude tatsächlich genutzt werden kann, sie sind eine steuerliche Typisierung. Für viele Bestandsobjekte landet man also bei den klassischen 2 Prozent. Ob in deinem Fall ein höherer Satz oder eine andere Methode in Betracht kommt, ist eine Frage für die steuerliche Beratung.
So entsteht die Bemessungsgrundlage
Die Bemessungsgrundlage ist der Betrag, auf den der AfA-Satz angewendet wird. Sie besteht nicht nur aus dem reinen Gebäudekaufpreis. Dazu zählen auch die anteiligen Erwerbsnebenkosten, soweit sie auf das Gebäude entfallen, also typischerweise:
- Notar- und Grundbuchkosten
- Grunderwerbsteuer
- Maklerprovision, sofern angefallen
Diese Nebenkosten werden im gleichen Verhältnis wie der Kaufpreis auf Gebäude und Grundstück aufgeteilt. Nur der auf das Gebäude entfallende Teil erhöht die Bemessungsgrundlage. Dieser Punkt wird in der Praxis häufig nicht berücksichtigt.
Der Hintergrund: Nach § 255 Abs. 1 HGB sind Anschaffungskosten die Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen. Zu den Anschaffungskosten gehören ausdrücklich auch die Nebenkosten.
Nicht in die Bemessungsgrundlage gehören dagegen die Kosten der Finanzierung. Schuldzinsen für das Darlehen sind nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 EStG eigenständige Werbungskosten, soweit sie mit der Vermietung in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. Sie laufen also nicht über die AfA, sondern werden gesondert berücksichtigt. Wie einzelne Positionen deiner Notar- und Bankrechnungen zuzuordnen sind, klärt dein Steuerberater anhand der Belege.
Ein vereinfachtes Rechenbeispiel
Hinweis: Das folgende Beispiel ist eine ausdrücklich unverbindliche Illustration der Rechenmechanik. Es enthält bewusst runde Zahlen, ist kein Versprechen und ersetzt keine individuelle Berechnung durch deinen Steuerberater.
Angenommen, eine vermietete Eigentumswohnung (Fertigstellung 2010) kostet inklusive Nebenkosten 400.000 Euro. Die Kaufpreisaufteilung ergibt einen Gebäudeanteil von 70 %:
- Bemessungsgrundlage Gebäude: 70 % von 400.000 Euro = 280.000 Euro
- Anzuwendender AfA-Satz (Fertigstellung zwischen 1925 und 2022): 2 %
- Jährliche lineare AfA: 2 % von 280.000 Euro = 5.600 Euro pro Jahr
In diesem Beispiel könntest du also rechnerisch 5.600 Euro pro Jahr als Werbungskosten ansetzen, die deine Mieteinnahmen mindern. Wie stark sich das auf deine tatsächliche Steuerlast auswirkt, hängt von deinem persönlichen Steuersatz und deinen übrigen Einkünften ab und lässt sich pauschal nicht sagen. Die Zahlen oben sind reine Veranschaulichung der Formel: Bemessungsgrundlage × AfA-Satz = jährliche AfA. Wie die einzelnen Bausteine vom Kaufvertrag bis zum ersten Steuerjahr zusammenkommen, zeigt der nächste Abschnitt Schritt für Schritt.
AfA in vier Schritten: ein vollständig nachvollziehbares Beispiel
Hinweis: Auch dieses Beispiel ist ein vereinfachtes, frei gewähltes Zahlenbeispiel ohne Bezug zu einem konkreten Objekt. Es zeigt nur den Rechenweg, ist kein Versprechen und ersetzt keine Berechnung durch deinen Steuerberater. Stand 2026, ohne Gewähr.
Annahmen: Du kaufst eine vermietete Bestandswohnung, das Gebäude wurde 1995 fertiggestellt. Der Kaufpreis beträgt 300.000 Euro. Als Erwerbsnebenkosten (Notar, Grundbuch, Grunderwerbsteuer) nehmen wir 30.000 Euro an. Die tatsächliche Höhe hängt unter anderem vom Bundesland und vom Einzelfall ab. Laut Kaufpreisaufteilung entfallen 75 Prozent auf das Gebäude. Besitz, Nutzen und Lasten gehen am 1. Mai über, ab dann wird vermietet.
Schritt 1: Gesamte Anschaffungskosten ermitteln
Kaufpreis 300.000 Euro plus Erwerbsnebenkosten 30.000 Euro ergibt 330.000 Euro Anschaffungskosten. Finanzierungskosten wie Schuldzinsen bleiben außen vor, sie sind gesonderte Werbungskosten.
Schritt 2: Gebäudeanteil herausrechnen
75 Prozent von 330.000 Euro ergibt 247.500 Euro. Das ist die Bemessungsgrundlage der AfA. Die übrigen 82.500 Euro entfallen auf Grund und Boden und werden nicht abgeschrieben.
Schritt 3: AfA-Satz bestimmen
Fertigstellung 1995 liegt vor dem 1. Januar 2023 und nach dem 31. Dezember 1924. Nach § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe b EStG gilt damit 2 Prozent. Die jährliche AfA beträgt 2 Prozent von 247.500 Euro, also 4.950 Euro.
Schritt 4: Das erste Jahr zeitanteilig kürzen
Im Jahr der Anschaffung gibt es nicht automatisch den vollen Jahresbetrag. Nach § 7 Abs. 1 Satz 4 EStG vermindert sich der Absetzungsbetrag um ein Zwölftel für jeden vollen Monat, der dem Monat der Anschaffung vorangeht. Bei Übergang am 1. Mai sind das die vier Monate Januar bis April. Es bleiben 8/12 von 4.950 Euro, also 3.300 Euro im ersten Jahr. Ab dem zweiten Jahr sind es jeweils 4.950 Euro.
Die Formel im Überblick: (Kaufpreis + Nebenkosten) × Gebäudeanteil × AfA-Satz = jährliche AfA, im Kaufjahr zusätzlich × Monate ab Anschaffung / 12. Nach § 7 Abs. 4 Satz 1 EStG wird so lange abgeschrieben, bis die Bemessungsgrundlage vollständig abgesetzt ist. Weil das erste Jahr gekürzt ist, bleibt am Ende ein Restbetrag, der im letzten Jahr angesetzt wird.
Was du aus dem Beispiel mitnehmen kannst: Jede der vier Stellschrauben (Nebenkosten, Gebäudeanteil, Fertigstellungsjahr, Übergangsmonat) verändert das Ergebnis. Welche Steuerwirkung daraus in deinem Fall entsteht, hängt von deinem persönlichen Steuersatz und deinen übrigen Einkünften ab und lässt sich pauschal nicht beziffern.
Wann die AfA beginnt und wie lange sie läuft
Die AfA startet nicht mit der Unterschrift beim Notar, sondern mit der Anschaffung. Nach § 9a EStDV ist das Jahr der Anschaffung das Jahr der Lieferung. Bei Immobilien ist das in der Regel der Zeitpunkt, zu dem laut Kaufvertrag Besitz, Nutzen und Lasten auf dich übergehen. Liegt die Beurkundung im Dezember und der Übergang im Januar, beginnt die AfA also erst im neuen Jahr.
Die Einkommensteuer-Richtlinien (R 7.4 Abs. 1 und 2 EStR) fassen das so zusammen: AfA ist vorzunehmen, sobald ein Wirtschaftsgut angeschafft oder hergestellt ist. Der Betrag im ersten Jahr vermindert sich zeitanteilig für den Zeitraum, in dem das Wirtschaftsgut nach der Anschaffung noch nicht zur Erzielung von Einkünften verwendet wird. Wer eine Wohnung im Mai übernimmt, rechnet deshalb wie im Beispiel oben mit acht Zwölfteln.
Die lineare AfA läuft nach § 7 Abs. 4 Satz 1 EStG "bis zur vollen Absetzung". Es gibt also keine feste Jahreszahl, nach der Schluss ist, sondern eine Obergrenze: Mehr als die Bemessungsgrundlage kann insgesamt nicht abgeschrieben werden. Kommen später nachträgliche Herstellungskosten hinzu, etwa durch einen Ausbau, erhöhen sie die Bemessungsgrundlage. Wie sie im Jahr ihrer Entstehung zu berücksichtigen sind, klärt dein Steuerberater.
Daneben lässt § 7 Abs. 4 Satz 3 EStG in Verbindung mit § 7 Abs. 1 letzter Satz EStG Absetzungen für außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzung zu, zum Beispiel wenn ein Gebäude durch ein Schadensereignis erheblich beschädigt wird. Das ist ein Sonderfall, der gut dokumentiert und mit dem Steuerberater abgestimmt werden sollte.
AfA bei Erbschaft und Schenkung: Fortführung statt Neustart
Viele Immobilien wechseln nicht durch Kauf den Eigentümer, sondern durch Erbschaft oder Schenkung. Hier gilt eine Regel, die oft überrascht: Die AfA beginnt nicht neu. Maßgeblich ist § 11d Abs. 1 EStDV. Danach bemessen sich die Absetzungen bei unentgeltlich erworbenen Wirtschaftsgütern im Privatvermögen nach den Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Rechtsvorgängers, zuzüglich der Herstellungskosten, die du selbst aufwendest. Auch der Prozentsatz ist der, der für den Rechtsvorgänger maßgebend wäre, wenn er noch Eigentümer wäre.
Außerdem begrenzt § 11d Abs. 1 Satz 2 EStDV die Abschreibung insgesamt: Du darfst nur noch so viel absetzen, wie der Rechtsvorgänger und du zusammen noch nicht abgesetzt habt. Ein aktueller Verkehrswert oder der Wert aus der Erbschaftsteuererklärung wird dadurch nicht zur neuen Bemessungsgrundlage.
Vereinfachtes Beispiel zur Fortführung
Frei gewählte Zahlen, ohne Gewähr: Deine Mutter hat den Gebäudeanteil einer vermieteten Wohnung vor 20 vollen Jahren für 200.000 Euro angeschafft und mit 2 Prozent abgeschrieben, also 4.000 Euro pro Jahr. Bis heute sind 80.000 Euro abgesetzt. Erbst du die Wohnung und vermietest weiter, führst du die AfA mit 4.000 Euro pro Jahr fort. Offen sind noch 120.000 Euro, rechnerisch also noch 30 Jahre.
Wichtig: § 11d EStDV betrifft den unentgeltlichen Erwerb. Zahlst du im Zusammenhang mit der Übertragung etwas, zum Beispiel eine Abfindung an Geschwister oder die Übernahme von Verbindlichkeiten, kann ein entgeltlicher Teil vorliegen, der gesondert zu beurteilen ist. Solche Konstellationen gehören vor der Übertragung auf den Tisch deines Steuerberaters.
Erhaltungsaufwand oder Herstellungskosten: Was nach dem Kauf passiert
Nach dem Kauf fallen fast immer Kosten am Gebäude an. Für die AfA ist entscheidend, wie sie eingeordnet werden, denn davon hängt ab, ob sie sofort oder über Jahrzehnte wirken.
- Erhaltungsaufwand sind Kosten, die das Gebäude in seinem Zustand erhalten, etwa eine Reparatur. Sie sind grundsätzlich im Jahr der Zahlung Werbungskosten. Größere Erhaltungsaufwendungen an Gebäuden im Privatvermögen, die überwiegend Wohnzwecken dienen, kannst du nach § 82b EStDV auch gleichmäßig auf zwei bis fünf Jahre verteilen.
- Herstellungskosten sind nach § 255 Abs. 2 HGB Aufwendungen für die Herstellung, die Erweiterung oder eine über den ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche Verbesserung. Sie erhöhen die Bemessungsgrundlage und wirken nur über die AfA.
Die 15-Prozent-Grenze in den ersten drei Jahren
Eine besondere Falle regelt § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG: Aufwendungen für Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die innerhalb von drei Jahren nach der Anschaffung durchgeführt werden, gehören zu den Herstellungskosten, wenn sie ohne Umsatzsteuer 15 Prozent der Anschaffungskosten des Gebäudes übersteigen. Man spricht von anschaffungsnahen Herstellungskosten. Nicht dazu zählen nach dem Gesetz Aufwendungen für Erweiterungen und Erhaltungsarbeiten, die jährlich üblicherweise anfallen.
Übertragen auf das Vier-Schritte-Beispiel oben: Bei 247.500 Euro Anschaffungskosten des Gebäudes liegt die Grenze bei 15 Prozent, also 37.125 Euro netto für die ersten drei Jahre. Wird sie überschritten, laufen die betroffenen Kosten nicht sofort, sondern über die AfA. Wie die Grenze genau geprüft wird und wie du sie planst, erklären wir ausführlich im Ratgeber Anschaffungsnahe Herstellungskosten: die 15-Prozent-Falle.
Die Abgrenzung ist im Detail streitanfällig. Bewahre Rechnungen, Angebote und eine kurze Beschreibung jeder Maßnahme auf und stimme größere Vorhaben vorher mit deinem Steuerberater ab.
Abgrenzung zu den Sonderformen
Die lineare AfA ist der Normalfall. Daneben gibt es Instrumente, die unter bestimmten Voraussetzungen schnellere oder zusätzliche Abschreibungen ermöglichen. Sie haben jeweils eigene Bedingungen und sind nicht für jede Immobilie zugänglich:
- Degressive AfA nach § 7 Abs. 5a EStG: Für Wohngebäude, mit deren Herstellung nach dem 30. September 2023 und vor dem 1. Oktober 2029 begonnen wurde (oder bei Anschaffung bis zum Ende des Jahres der Fertigstellung auf Grund eines in diesem Zeitraum abgeschlossenen Vertrags), kann statt der linearen AfA eine AfA von 5 Prozent vom jeweiligen Restwert angesetzt werden.
- Sonderabschreibung nach § 7b EStG: eine zusätzliche Abschreibung für neue Mietwohnungen unter bestimmten Bau- und Kostengrenzen.
- Denkmal-AfA nach § 7i EStG und die verwandte Regel für Sanierungsgebiete nach § 7h EStG: erhöhte Absetzungen für begünstigte Baumaßnahmen, die durch eine Bescheinigung der zuständigen Behörde belegt werden.
- Restnutzungsdauer-Gutachten: der Nachweis einer kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer nach § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG, der zu einem höheren AfA-Satz führen kann. Der Bundesfinanzhof hat mit Urteilen vom 28. Juli 2021 (IX R 25/19) und vom 23. Januar 2024 (IX R 14/23) entschieden, dass dafür jede im Einzelfall geeignete Darlegungsmethode in Betracht kommt. Das Bundesfinanzministerium hat sein engeres Schreiben vom 22. Februar 2023 mit Schreiben vom 1. Dezember 2025 aufgehoben (Stand 2026, ohne Gewähr). Ob ein solches Gutachten für dein Objekt nutzbar ist, klärt dein Steuerberater.
Welche dieser Wege für dein Objekt überhaupt in Frage kommen und sinnvoll sind, ist immer eine Einzelfallfrage, die dein Steuerberater beurteilt.
Typische Fehler bei der AfA und wie du sie vermeidest
Die Mechanik der AfA ist überschaubar. Fehler entstehen meist an denselben Stellen. Die folgende Liste fasst die Punkte aus diesem Artikel als Prüfliste zusammen:
- Den gesamten Kaufpreis abschreiben. Abnutzbar ist nur der Gebäudeanteil. Grund und Boden bleibt außen vor.
- Die Nebenkosten vergessen. Der auf das Gebäude entfallende Teil von Notar, Grundbuch und Grunderwerbsteuer gehört zur Bemessungsgrundlage (§ 255 Abs. 1 HGB).
- Den Satz nach dem Kaufjahr wählen. Maßgeblich ist das Fertigstellungsjahr des Gebäudes nach § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 EStG.
- Im Kaufjahr den vollen Jahresbetrag ansetzen. Für jeden vollen Monat vor dem Anschaffungsmonat wird ein Zwölftel abgezogen (§ 7 Abs. 1 Satz 4 EStG).
- Nach Erbschaft oder Schenkung neu starten. Die AfA des Rechtsvorgängers wird fortgeführt (§ 11d Abs. 1 EStDV).
- Renovierungen der ersten drei Jahre nicht mitzählen. Über 15 Prozent netto werden sie zu anschaffungsnahen Herstellungskosten (§ 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG).
- Die Kaufpreisaufteilung ungeprüft übernehmen. Eine Aufteilung, die die realen Wertverhältnisse verfehlt, kann korrigiert werden. Eine saubere Herleitung spart Diskussionen.
- Selbst genutzte Flächen einbeziehen. Die Gebäude-AfA als Werbungskosten setzt voraus, dass die Immobilie der Erzielung von Einkünften dient.
Welche Unterlagen du bereithalten solltest
Für die erste Steuererklärung nach dem Kauf helfen dir und deinem Steuerberater vor allem: der notarielle Kaufvertrag mit dem Datum für den Übergang von Besitz, Nutzen und Lasten, die Notar- und Grundbuchrechnungen, der Bescheid über die Grunderwerbsteuer, ein Nachweis zum Fertigstellungsjahr des Gebäudes, die Unterlagen zur Kaufpreisaufteilung sowie alle Rechnungen zu Arbeiten am Gebäude. Bei Erbschaft oder Schenkung kommen die Unterlagen zu den ursprünglichen Anschaffungskosten und zur bisherigen AfA des Rechtsvorgängers dazu.
Diese Übersicht ist eine allgemeine Orientierung, Stand 2026, ohne Gewähr. Sie ersetzt keine individuelle Steuerberatung.
Quellen und Rechtsgrundlagen
- § 7 EStG, Absetzung für Abnutzung (gesetze-im-internet.de)
- § 9 EStG, Werbungskosten (gesetze-im-internet.de)
- § 6 EStG, anschaffungsnahe Herstellungskosten in Abs. 1 Nr. 1a (gesetze-im-internet.de)
- § 9a EStDV, Jahr der Anschaffung (gesetze-im-internet.de)
- § 11d EStDV, AfA bei unentgeltlichem Erwerb (gesetze-im-internet.de)
- § 82b EStDV, Verteilung größerer Erhaltungsaufwendungen (gesetze-im-internet.de)
- § 255 HGB, Anschaffungs- und Herstellungskosten (gesetze-im-internet.de)
- BFH, Urteil vom 21.07.2020, IX R 26/19, Kaufpreisaufteilung (bundesfinanzhof.de)
- BFH, Urteil vom 28.07.2021, IX R 25/19, kürzere Nutzungsdauer (bundesfinanzhof.de)
- BFH, Urteil vom 23.01.2024, IX R 14/23, Schätzung der Nutzungsdauer (bundesfinanzhof.de)
- BMF-Schreiben vom 01.12.2025 zur Aufhebung des BMF-Schreibens vom 22.02.2023 (bundesfinanzministerium.de)
Häufige Fragen
Was bedeutet AfA bei einer Immobilie einfach erklärt?+
Kann ich den gesamten Kaufpreis abschreiben?+
Welcher AfA-Satz gilt für meine vermietete Immobilie?+
Gehören die Kaufnebenkosten zur AfA-Bemessungsgrundlage?+
Bekomme ich im Kaufjahr die volle AfA?+
Wie funktioniert die AfA bei einer geerbten oder geschenkten Immobilie?+
Wie viel Steuern spare ich durch die AfA konkret?+
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