Steuerformulare am Fenster mit Blick auf ein Wohnhaus
StartWissen › Mieteinnahmen versteuern
Wissen · Kapitalanlage & Steuern

Mieteinnahmen versteuern: Anlage V, Werbungskosten und Verluste richtig einordnen

Stand: Juni 202611 Min. LesezeitSachgrund Immobilien

Wer eine Wohnung vermietet, hat gegenüber dem Finanzamt eine Erklärungspflicht. Mieteinnahmen versteuern bedeutet dabei nicht, dass die Miete in voller Höhe besteuert wird. Besteuert wird nur das, was nach Abzug aller Werbungskosten übrig bleibt, und genau an dieser Stelle entscheidet sich, ob eine Kapitalanlage steuerlich neutral, belastend oder entlastend wirkt.

Die Einkünfte laufen unter §21 EStG, also unter "Vermietung und Verpachtung". Sie werden mit deinem übrigen Einkommen zusammengerechnet und mit deinem persönlichen Steuersatz belegt. Wer als Angestellter oder Unternehmer bereits im oberen Progressionsbereich liegt, spürt jeden Euro Überschuss deutlich. Umgekehrt wirkt auch jeder Euro Werbungskosten mit dem gleichen Hebel.

Dieser Ratgeber zeigt dir Schritt für Schritt, was in die Anlage V gehört, welche Grenzen es tatsächlich gibt, wie Verluste verrechnet werden und welche Fehler in der Praxis am häufigsten Geld kosten. Er ersetzt keine steuerliche Beratung im Einzelfall, sondern soll dich auf das Gespräch mit deinem Steuerberater vorbereiten.

Was das Finanzamt als Mieteinnahmen wertet

Zu den Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung nach §21 Abs. 1 Nr. 1 EStG zählt mehr als die reine Kaltmiete. Erfasst wird grundsätzlich alles, was dir aus dem Mietverhältnis zufließt.

Es gilt das Zufluss- und Abflussprinzip nach §11 EStG: Entscheidend ist das Jahr der Zahlung, nicht der Zeitraum, für den gezahlt wurde. Für regelmäßig wiederkehrende Zahlungen rund um den Jahreswechsel gibt es eine 10-Tage-Regel nach §11 Abs. 1 Satz 2 EStG, die die Januar-Miete unter bestimmten Voraussetzungen noch dem Vorjahr zuordnet.

Die Vermietung von Wohnraum ist nach §4 Nr. 12 Buchst. a UStG umsatzsteuerfrei. Und solange du im Rahmen privater Vermögensverwaltung bleibst, fällt keine Gewerbesteuer an. Kritisch wird es erst beim gewerblichen Grundstückshandel, für den die Rechtsprechung die sogenannte Drei-Objekt-Grenze entwickelt hat. Ob deine Konstellation noch als private Vermögensverwaltung gilt, gehört in die Prüfung deines Steuerberaters.

Anlage V: so läuft die Erklärung praktisch

Die Einkünfte erklärst du in der Anlage V zur Einkommensteuererklärung. Für jedes Objekt wird eine eigene Anlage V ausgefüllt, bei mehreren Eigentumswohnungen also eine pro Einheit. Für Sonderfälle wie Ferienwohnungen, kurzfristige Vermietung oder Untervermietung stellt die Finanzverwaltung eine eigene Anlage bereit, aktuell die Anlage V-Sonstige.

Der Aufbau ist immer gleich: oben die Einnahmen, darunter die Werbungskosten, am Ende der Überschuss oder der Verlust. Dieser Saldo wandert in die Gesamtberechnung deines zu versteuernden Einkommens.

Sammle unterjährig konsequent: Mietkonto-Auszüge, Betriebskostenabrechnungen, Hausgeldabrechnung der Verwaltung, Zinsbescheinigung der Bank, Grundsteuerbescheid, Versicherungspolicen, Handwerkerrechnungen. Wer das erst kurz vor der Frist zusammensucht, verliert regelmäßig Positionen.

Grenzen und Freibeträge: was wirklich gilt

Ein weit verbreiteter Irrtum lautet, es gebe einen allgemeinen Freibetrag für Mieteinnahmen. Den gibt es nicht. Was es gibt, sind einzelne eng gefasste Regelungen.

Wichtig ist außerdem §21 Abs. 2 EStG zur verbilligten Vermietung, etwa an Angehörige. Liegt die vereinbarte Miete bei mindestens 66 Prozent der ortsüblichen Marktmiete, bleibt der volle Werbungskostenabzug erhalten. Zwischen 50 und 66 Prozent verlangt das Finanzamt eine Totalüberschussprognose. Unter 50 Prozent wird die Nutzung aufgeteilt und die Werbungskosten werden anteilig gekürzt. Wer günstig an die eigenen Kinder vermietet, sollte diese Schwelle jährlich prüfen lassen.

Werbungskosten: der eigentliche Hebel

Nach §9 EStG sind Aufwendungen abziehbar, die der Erzielung der Mieteinnahmen dienen. Das ist der Punkt, an dem sich Steuerlast und Liquidität entscheiden.

Zwei Fallstricke solltest du kennen. Erstens die 15-Prozent-Regel des §6 Abs. 1 Nr. 1a EStG: Übersteigen Instandsetzungsmaßnahmen innerhalb von drei Jahren nach der Anschaffung 15 Prozent der Gebäude-Anschaffungskosten (ohne Umsatzsteuer), werden sie zu anschaffungsnahen Herstellungskosten umqualifiziert und wandern in die lange Abschreibung. Zweitens die Erhaltungsrücklage: Deine Zuführung an die Gemeinschaft ist nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs erst dann abziehbar, wenn die Mittel tatsächlich für Erhaltungsmaßnahmen verwendet werden.

Beispielrechnung: eine vermietete Wohnung im Jahr 1

Die folgenden Zahlen sind ein unverbindliches Rechenbeispiel zur Veranschaulichung der Systematik. Sie sind frei gewählt und stellen keine Prognose, keine Zusage und keine steuerliche Beratung dar. Dein tatsächliches Ergebnis hängt von Objekt, Finanzierung, Kaufpreisaufteilung und persönlichem Steuersatz ab und kann deutlich abweichen.

Angenommen: Kaufpreis 300.000 Euro, Erwerbsnebenkosten 30.000 Euro, Anschaffungskosten damit 330.000 Euro. Der Gebäudeanteil liegt laut Kaufpreisaufteilung bei 75 Prozent, bezogen auf die Anschaffungskosten inklusive Nebenkosten also 247.500 Euro. Fertigstellung nach 2022, im Beispiel damit 3 Prozent AfA. Darlehen 270.000 Euro zu 3,8 Prozent Nominalzins. Kaltmiete 950 Euro im Monat.

PositionBetrag pro Jahr
Mieteinnahmen (kalt)11.400 Euro
Schuldzinsen10.260 Euro
Abschreibung 3 Prozent auf 247.500 Euro7.425 Euro
Nicht umlagefähiges Hausgeld1.100 Euro
Verwaltung, Versicherung, Sonstiges400 Euro
Summe Werbungskosten19.185 Euro
Ergebnis nach §21 EStGminus 7.785 Euro

Nicht abgebildet sind Tilgung, umlagefähige Nebenkosten und Zuführungen zur Erhaltungsrücklage, da sie das steuerliche Ergebnis nicht oder nicht sofort beeinflussen. Der rechnerische Verlust von 7.785 Euro mindert das zu versteuernde Einkommen. Bei einem angenommenen Grenzsteuersatz von 42 Prozent, der je nach Veranlagungszeitraum etwa ab einem zu versteuernden Einkommen von rund 68.000 bis 70.000 Euro greift, entspräche das einer Steuerwirkung von rund 3.270 Euro. Wichtig zur Einordnung: Ein steuerlicher Verlust ist kein Liquiditätsverlust. Die Abschreibung von 7.425 Euro ist eine reine Rechengröße, der in diesem Jahr keine Zahlung gegenübersteht.

Verluste verrechnen und Liquidität steuern

Ein Verlust aus Vermietung und Verpachtung wird zunächst mit deinen übrigen positiven Einkünften desselben Jahres verrechnet, also typischerweise mit dem Arbeitslohn oder dem Gewinn aus selbständiger Tätigkeit. Das ist der große Unterschied zu Kapitaleinkünften, die in einem eigenen Topf bleiben.

Bleibt danach noch ein Verlust übrig, greift §10d EStG: Rücktrag in Vorjahre im gesetzlich vorgesehenen Rahmen oder zeitlich unbegrenzter Vortrag in die Folgejahre. Verluste verfallen also grundsätzlich nicht.

Damit die Entlastung nicht erst mit dem Steuerbescheid ankommt, gibt es zwei Werkzeuge:

Umgekehrt gilt: Wenn die Wohnung nach einigen Jahren in den Überschuss läuft, weil die Zinslast sinkt, kann das Finanzamt von sich aus Vorauszahlungen festsetzen. Rechne mit dieser Umkehrung, statt dich von ihr überraschen zu lassen. Welches der beiden Werkzeuge für dich passt und in welcher Höhe, klärst du mit deinem Steuerberater.

Typische Fehler und was stattdessen zu tun ist

Vermeide diese Punkte:

Mach stattdessen das:

Fazit und rechtlicher Hinweis

Mieteinnahmen zu versteuern ist handwerklich beherrschbar, wenn du drei Dinge trennst: die Einnahmenseite, die laufenden Werbungskosten und die Abschreibung. Der steuerliche Effekt einer Kapitalanlage entsteht in aller Regel aus der Kombination von Zinsanteil und AfA, nicht aus einem einzelnen Kniff. Und er verändert sich über die Haltedauer, weil die Zinslast sinkt, während die Abschreibung konstant bleibt.

Genauso wichtig ist die ehrliche Einordnung: Steuerliche Effekte sind ein Baustein, sie ersetzen keine tragfähige Objektauswahl. Eine Wohnung, die sich nur über die Steuer rechnet, ist selten eine gute Wohnung. Lage, Vermietbarkeit, Zustand und realistische Instandhaltung entscheiden langfristig stärker über das Ergebnis als jeder Abschreibungssatz. Eine Wertentwicklung lässt sich nicht zusagen, und auch steuerliche Effekte können sich durch Gesetzesänderungen verschieben.

Rechtlicher Hinweis: Die Sachgrund Immobilien GmbH ist Immobilienvermittlerin mit Erlaubnis nach §34c GewO. Wir sind weder Steuerberater noch Anlageberater und erbringen keine steuerliche oder anlagebezogene Beratung im Einzelfall. Dieser Beitrag gibt allgemeine Informationen zum Rechtsstand 2026 wieder und ersetzt keine individuelle Prüfung. Steuerliche Regelungen und Beträge ändern sich, und ob und in welcher Höhe sich eine Konstellation bei dir auswirkt, hängt von deinen persönlichen Verhältnissen ab. Sprich vor jeder Entscheidung mit deinem Steuerberater. Gern stellen wir dir die objektbezogenen Unterlagen zur Verfügung, die dein Berater für die Prüfung benötigt.

Häufige Fragen

Ab welchem Betrag muss ich Mieteinnahmen versteuern?+
Einen eigenen Freibetrag für Mieteinnahmen gibt es nicht. Als Arbeitnehmer besteht eine Erklärungspflicht, sobald die nicht dem Lohnsteuerabzug unterliegenden Einkünfte 410 Euro im Jahr übersteigen, und bis 820 Euro greift ein gleitender Härteausgleich. Bei einer regulär vermieteten Wohnung liegst du praktisch immer darüber und musst die Einkünfte in der Anlage V erklären. Steuer fällt aber nur auf den Überschuss nach Abzug aller Werbungskosten an.
Welcher Steuersatz gilt für Mieteinnahmen?+
Es gibt keinen gesonderten Satz. Die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung werden mit deinem übrigen Einkommen zusammengerechnet und mit deinem persönlichen Grenzsteuersatz belastet. Bei höheren Gehältern liegt dieser aktuell bei 42 Prozent, ab einem sehr hohen Einkommen bei 45 Prozent, jeweils zuzüglich gegebenenfalls Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag. Die Tarifgrenzen werden regelmäßig angepasst, deinen individuellen Satz ermittelt dein Steuerberater.
Kann ich Verluste aus der Vermietung mit meinem Gehalt verrechnen?+
Ja. Ein Verlust aus Vermietung und Verpachtung wird zunächst mit deinen positiven Einkünften desselben Jahres verrechnet, also auch mit dem Arbeitslohn. Bleibt etwas übrig, greift §10d EStG mit Verlustrücktrag und zeitlich unbegrenztem Verlustvortrag. Über einen Freibetrag nach §39a EStG kann die Entlastung schon monatlich über die Lohnabrechnung ankommen statt erst mit dem Steuerbescheid.
Zählen die Nebenkosten meiner Mieter zu den steuerpflichtigen Einnahmen?+
Ja, die Nebenkostenvorauszahlungen sind Einnahmen im Sinne des §21 EStG. Im Gegenzug sind die von dir tatsächlich gezahlten Betriebskosten Werbungskosten. Im Ergebnis heben sich beide Positionen weitgehend auf, sofern die Abrechnung ausgeglichen ist. Trotzdem müssen beide Seiten in der Anlage V ausgewiesen werden, ein Saldieren vorab ist nicht vorgesehen.
Was passiert steuerlich, wenn die Wohnung leer steht?+
Werbungskosten bleiben grundsätzlich abziehbar, solange du eine ernsthafte Vermietungsabsicht nachweisen kannst. Dokumentiere daher Inserate, Maklerbeauftragungen und Besichtigungstermine. Ohne diesen Nachweis kann das Finanzamt den Abzug bei längerem Leerstand versagen. Wie die Nachweise im Einzelfall zu führen sind, klärst du am besten mit deinem Steuerberater.
Muss ich beim Verkauf der Wohnung Steuern auf den Gewinn zahlen?+
Bei einer vermieteten Immobilie im Privatvermögen ist der Veräußerungsgewinn nach §23 EStG steuerpflichtig, wenn zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als zehn Jahre liegen. Nach Ablauf dieser Frist bleibt der Gewinn im Regelfall steuerfrei, sofern kein gewerblicher Grundstückshandel vorliegt. Zu beachten ist, dass die bereits geltend gemachte Abschreibung den steuerpflichtigen Gewinn innerhalb der Frist rechnerisch erhöht.

Was bedeutet das für dich konkret?

Wir rechnen dir dein persönliches, unverbindliches Szenario durch. Ehrlich und kostenlos.

Hinweis: Dieser Beitrag erklärt allgemeine steuerliche Mechanismen und ersetzt keine individuelle Steuer-, Rechts- oder Finanzierungsberatung. Steuerliche Wirkungen hängen von deiner persönlichen Situation ab und sind durch einen Steuerberater zu prüfen. Angaben nach bestem Wissen, Stand 2026, ohne Gewähr. Immobilien-Investments unterliegen Markt- und Finanzierungsrisiken. Sachgrund Immobilien GmbH ist als Immobilienvermittler nach § 34c GewO tätig und erbringt keine Steuerberatung.