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Steuern sparen mit Immobilien: wie der Hebel rechnet und wo er endet

Veröffentlicht am 12 Min. LesezeitSachgrund Immobilien

Kaum ein Satz wird im Immobilienvertrieb so oft benutzt und so selten ausgerechnet wie dieser: „Mit einer Immobilie sparst du Steuern.“ Richtig daran ist der Mechanismus. Falsch daran ist fast immer die Größenordnung, weil die meisten Darstellungen den steuerlichen Verlust einfach mit dem Grenzsteuersatz multiplizieren. Genau das ergibt einen zu hohen Wert.

Dieser Ratgeber zeigt den vollständigen Rechenweg. Was einen steuerlichen Verlust überhaupt erzeugt, warum er sich mit deinem Gehalt verrechnet, wie der Einkommensteuertarif 2026 und der Solidaritätszuschlag dabei zusammenwirken und wo der Hebel aufhört. Alle Zahlen stammen aus dem Tarif nach § 32a EStG in der Fassung für 2026 und sind nachrechenbar. Stand 2026, ohne Gewähr. Die verbindliche Beurteilung deiner persönlichen Situation gehört zu deinem Steuerberater. Wir sind weder Steuerberater noch Anlageberater und erbringen keine Einzelfallberatung.

Der Mechanismus: warum eine vermietete Wohnung dein Gehalt entlastet

Eine vermietete Immobilie erzeugt Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nach § 21 EStG. Diese Einkunftsart wird wie jede andere in deine Einkommensteuererklärung eingerechnet. Entscheidend ist: Sie wird nicht getrennt besteuert, sondern mit deinen übrigen Einkünften zusammengeworfen, also auch mit deinem Arbeitslohn.

Die Rechnung innerhalb der Einkunftsart ist simpel. Einnahmen minus Werbungskosten ergibt das Ergebnis. Sind die Werbungskosten höher als die Mieteinnahmen, entsteht ein negatives Ergebnis, ein steuerlicher Verlust. Dieser Verlust wird mit deinen positiven Einkünften verrechnet. Dein zu versteuerndes Einkommen sinkt, und damit sinkt die Steuer, die auf dein gesamtes Einkommen anfällt.

Der Punkt, den viele Darstellungen unterschlagen: Ein steuerlicher Verlust ist nicht dasselbe wie ein Verlust an Geld. Der größte einzelne Posten in dieser Rechnung ist die Abschreibung, und die kostet dich keinen Euro Liquidität. Sie bildet nur ab, dass das Gebäude über die Jahre an Wert verliert. Genau deshalb kann eine Wohnung steuerlich Verlust machen und trotzdem wirtschaftlich tragfähig sein.

Umgekehrt gilt das genauso hart in die andere Richtung: Ein Teil deiner monatlichen Rate, die Tilgung, mindert deine Steuer überhaupt nicht. Sie ist Vermögensbildung, keine Ausgabe im steuerlichen Sinn. Wer das übersieht, rechnet sich das Modell schön.

Die vier Posten, die den Verlust erzeugen

Auf der Ausgabenseite stehen die Werbungskosten nach § 9 EStG. Für eine klassische Kapitalanlage sind vier davon relevant.

Was nicht in die Rechnung gehört, ist ebenso wichtig: die Tilgung, die Zuführung zur Erhaltungsrücklage der Eigentümergemeinschaft, solange sie noch nicht verausgabt ist, und die umlagefähigen Betriebskosten, die der Mieter trägt.

Der Grenzsteuersatz 2026 und warum er nicht gleichmäßig steigt

Wie viel dir ein Euro Werbungskosten bringt, hängt davon ab, mit welchem Satz der oberste Teil deines Einkommens besteuert wird. Das ist der Grenzsteuersatz. Der Tarif nach § 32a EStG steigt in Stufen: Bis zum Grundfreibetrag von 12.348 Euro fällt keine Einkommensteuer an, darüber steigt der Satz zunächst steil, ab 69.879 Euro zu versteuerndem Einkommen liegt er bei 42 Prozent und ab 277.826 Euro bei 45 Prozent.

Darauf kommt der Solidaritätszuschlag. Er entfällt bis zu einer Einkommensteuer von 20.350 Euro vollständig. Oberhalb dieser Freigrenze setzt er nicht sofort mit vollen 5,5 Prozent ein, sondern wird in einer Milderungszone auf höchstens 11,9 Prozent des Betrags begrenzt, um den die Steuer die Freigrenze übersteigt. Das hat eine Folge, die kaum eine Ratgeberseite zeigt: In der Milderungszone wirkt jeder zusätzliche Euro Einkommen mit rund 47 Prozent, oberhalb davon fällt der Grenzsatz wieder auf 44,3 Prozent.

Die folgenden Werte sind aus dem Tarif 2026 berechnet, für eine ledige Person ohne Kirchensteuer.

Zu versteuerndes EinkommenEinkommensteuerSolidaritätszuschlagGrenzsteuersatz inklusive Soli
40.000 Euro7.209 Euro0 Euro31,7 Prozent
46.674 Euro9.399 Euro0 Euro34,0 Prozent
60.000 Euro14.233 Euro0 Euro38,6 Prozent
69.879 Euro18.213 Euro0 Euro42,0 Prozent
75.000 Euro20.364 Euro2 Euro47,0 Prozent
100.000 Euro30.864 Euro1.251 Euro47,0 Prozent
150.000 Euro51.864 Euro2.853 Euro44,3 Prozent
300.000 Euro115.529 Euro6.354 Euro47,5 Prozent

Zu versteuerndes Einkommen ist nicht Bruttogehalt. Von deinem Brutto gehen Vorsorgeaufwendungen, Werbungskosten-Pauschbetrag und Sonderausgaben ab. Als grobe Orientierung für eine ledige, gesetzlich versicherte angestellte Person ohne Kinder: Aus 60.000 Euro Brutto werden rund 46.700 Euro zu versteuerndes Einkommen, aus 80.000 Euro rund 63.800 Euro, aus 100.000 Euro rund 81.900 Euro. Der Grenzsteuersatz liegt damit im ersten Fall bei 34 Prozent, im zweiten bei rund 40 Prozent und im dritten bei 47 Prozent.

Beispielrechnung mit vollem Rechenweg

Die folgende Rechnung ist ein unverbindliches Rechenbeispiel mit runden Annahmen, keine Prognose und keine Zusage einer Steuerwirkung. Angenommen wird eine angestellte, ledige Person mit 60.000 Euro Bruttojahresgehalt, gesetzlich versichert, ohne Kinder und ohne Kirchensteuer.

Das Objekt: Kaufpreis 250.000 Euro, Gebäudeanteil 80 Prozent, also 200.000 Euro. Abschreibung 5 Prozent über ein Restnutzungsdauer-Gutachten. Finanziert werden 90 Prozent, also 225.000 Euro, zu 3,8 Prozent Zins und 2 Prozent Anfangstilgung. Jahreskaltmiete 8.750 Euro, das entspricht 3,5 Prozent des Kaufpreises. Verwaltung 30 Euro im Monat.

PositionBetrag im Jahr
Abschreibung (200.000 Euro mal 5 Prozent)10.000 Euro
Schuldzinsen (225.000 Euro mal 3,8 Prozent)8.550 Euro
Verwaltung360 Euro
Summe Werbungskosten18.910 Euro
Mieteinnahmen8.750 Euro
Steuerlicher Verlust10.160 Euro

Jetzt der Schritt, an dem die meisten Rechnungen zu optimistisch werden. Das zu versteuernde Einkommen liegt bei rund 46.674 Euro, der Grenzsteuersatz bei 34,0 Prozent. Die naheliegende Rechnung wäre 10.160 Euro mal 34 Prozent, also 3.454 Euro. Das ist zu hoch.

Der Grund: Der Verlust wird oben vom Einkommen abgezogen und schiebt dich durch den progressiven Tarif nach unten. Die letzten Euro des Abzugs wirken deshalb mit einem niedrigeren Satz als die ersten. Korrekt gerechnet wird die Steuer zweimal ermittelt, einmal mit und einmal ohne den Verlust. Die Differenz beträgt 3.272 Euro im Jahr, also rund 273 Euro im Monat. Das entspricht einer tatsächlichen Wirkung von 32,2 Prozent statt der erwarteten 34 Prozent.

Und so sieht der Monat wirklich aus: Zins und Tilgung ergeben zusammen rund 1.088 Euro. Dagegen stehen 729 Euro Miete, 30 Euro Verwaltung und 55 Euro Erhaltungsrücklage gehen ab, dazu kommen 273 Euro Steuerwirkung. Unter dem Strich bleibt ein Eigenaufwand von rund 171 Euro im Monat. Die Steuer trägt einen erheblichen Teil, aber sie trägt nicht alles. Wie sich diese Rechnung über die Jahre verändert, zeigt der Ratgeber zum Cashflow einer Immobilie.

Die schnelleren Abschreibungswege

Der Hebel wird größer, wenn die Abschreibung höher ausfällt als die regulären 2 Prozent. Dafür gibt es vier Wege, die sich in Voraussetzungen und Laufzeit deutlich unterscheiden.

Welcher Weg in deinem Fall überhaupt in Betracht kommt, hängt am Objekt und an den gesetzlichen Fristen, nicht am Wunsch. Ob und in welcher Höhe ein erhöhter Satz anerkannt wird, entscheidet das Finanzamt auf Grundlage der Nachweise. Die Beurteilung gehört zu deinem Steuerberater.

Wo der Hebel endet: fünf harte Grenzen

Wer nur die Ersparnis sieht, übersieht die Bedingungen, unter denen sie überhaupt eintritt.

Ab wann sich der Aufwand lohnt

Es gibt keine gesetzliche Schwelle, ab der sich eine Kapitalanlage-Immobilie steuerlich lohnt. Es gibt aber eine rechnerische. Sie ergibt sich aus dem Zusammenspiel von Grenzsteuersatz und laufender Belastung.

Unterhalb von rund 40.000 Euro zu versteuerndem Einkommen liegt der Grenzsteuersatz bei etwa 31 Prozent und darunter. Der Abzug wirkt, aber er trägt nur einen kleinen Teil der monatlichen Belastung. Zwischen rund 47.000 und 70.000 Euro zu versteuerndem Einkommen steigt der Satz von 34 auf 42 Prozent, hier wird der Hebel spürbar. Oberhalb davon, in der Milderungszone des Solidaritätszuschlags, erreicht er mit rund 47 Prozent sein Maximum.

Aus Bruttogehalt gedacht heißt das: Ab etwa 60.000 Euro Jahresbrutto beginnt der Bereich, in dem die Rechnung regelmäßig aufgeht. Darunter kann sie aufgehen, sie tut es aber seltener, und der monatliche Eigenaufwand fällt spürbar höher aus.

Drei Fragen entscheiden am Ende mehr als der Steuersatz. Erstens: Kannst du den verbleibenden Eigenaufwand über zehn bis fünfzehn Jahre ohne Anspannung tragen, auch wenn die Steuerwirkung mit der Zeit kleiner wird? Zweitens: Trägt das Objekt seine Miete auch ohne Steuereffekt? Drittens: Hast du eine Rücklage für Leerstand, Mietausfall und Sonderumlagen? Bleiben alle drei Antworten belastbar, ist die Struktur tragfähig.

Fazit: rechnen statt hoffen

Steuern sparen mit Immobilien ist kein Trick und kein Schlupfloch. Es ist die normale Anwendung von § 21 EStG: Wer Einnahmen erzielt, darf die Kosten dagegenrechnen, und die Abschreibung ist eine Kostenposition, die keine Liquidität bindet. Genau daraus entsteht die Wirkung.

Was du aus diesem Ratgeber mitnehmen solltest: Die Ersparnis ist nicht Verlust mal Grenzsteuersatz, sondern die Differenz zweier Steuerberechnungen, und sie fällt deshalb niedriger aus als erwartet. Sie sinkt im Zeitablauf, weil der Zinsanteil sinkt. Und sie trägt nie die ganze Rate. Wer mit diesen drei Sätzen rechnet, bekommt ein realistisches Bild.

Hinweis: Wir sind weder Steuerberater noch Anlage- oder Finanzierungsberater und dürfen keine steuerliche, anlagebezogene oder finanzierungsbezogene Einzelfallberatung erbringen. Alle Zahlen in diesem Beitrag sind unverbindliche Rechenbeispiele nach dem Stand 2026 ohne Zusage einer bestimmten Rendite, Kondition oder Steuerwirkung. Die steuerliche Beurteilung deines Vorhabens gehört zu deinem Steuerberater, die Finanzierung zu deiner Bank oder deinem Finanzierungsvermittler.

Quellen und Rechtsgrundlagen

Häufige Fragen

Wie viel Steuern spare ich mit einer Immobilie wirklich?+
Das hängt an zwei Größen: an der Höhe des steuerlichen Verlusts und an deinem Grenzsteuersatz. Im Rechenbeispiel dieses Ratgebers, 250.000 Euro Kaufpreis und 60.000 Euro Bruttogehalt, sind es rund 3.272 Euro im Jahr, also etwa 273 Euro im Monat. Wichtig: Das ist keine typische Größe, sondern das Ergebnis genau dieser Annahmen. Ein anderer Kaufpreis, ein anderer Abschreibungssatz oder ein anderes Einkommen verändern das Ergebnis deutlich.
Warum ist die Ersparnis niedriger als Verlust mal Grenzsteuersatz?+
Weil der Einkommensteuertarif progressiv ist. Der Verlust wird oben vom zu versteuernden Einkommen abgezogen und schiebt dich durch fallende Tarifzonen. Die ersten Euro des Abzugs wirken mit deinem Grenzsteuersatz, die letzten mit einem niedrigeren Satz. Korrekt ist deshalb die Differenz zweier Steuerberechnungen, einmal mit und einmal ohne den Verlust. Im Beispiel sind das 3.272 statt 3.454 Euro.
Kann ich die Tilgung von der Steuer absetzen?+
Nein. Abziehbar ist nur der Zinsanteil der Rate. Die Tilgung reduziert deine Schulden und baut Vermögen auf, sie ist keine Ausgabe im steuerlichen Sinn. Das ist auch der Grund, warum die steuerliche Wirkung über die Jahre abnimmt: Mit jeder Rate verschiebt sich das Verhältnis von Zins zu Tilgung zugunsten der Tilgung.
Ab welchem Einkommen lohnt sich eine Kapitalanlage-Immobilie steuerlich?+
Eine gesetzliche Schwelle gibt es nicht. Rechnerisch wird der Hebel ab einem zu versteuernden Einkommen von rund 47.000 Euro spürbar, das entspricht etwa 60.000 Euro Bruttojahresgehalt bei einer ledigen angestellten Person. Der Grenzsteuersatz liegt dort bei rund 34 Prozent und steigt bis 69.879 Euro auf 42 Prozent. Darunter wirkt der Abzug ebenfalls, trägt aber einen kleineren Teil der monatlichen Belastung.
Was passiert, wenn der Verlust größer ist als mein Einkommen?+
Er geht nicht verloren. Der nicht ausgeglichene Teil wird nach § 10d EStG in die Folgejahre vorgetragen und mindert dort das zu versteuernde Einkommen. Die Wirkung tritt dann später ein. Für die Liquiditätsplanung des laufenden Jahres bedeutet das aber: Du bekommst in diesem Jahr weniger zurück als gerechnet.
Gilt das auch für eine selbst genutzte Wohnung?+
Nein. Der gesamte Mechanismus setzt voraus, dass du Einnahmen aus Vermietung erzielst. Ohne Einnahmen gibt es keine Einkunftsart, gegen die Werbungskosten gerechnet werden könnten. Für selbst genutztes Wohneigentum gibt es weder Gebäudeabschreibung noch Schuldzinsenabzug. Absetzbar sind dort nur Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen nach § 35a EStG, in engen Grenzen.
Muss ich die Steuerersparnis bis zur Steuererklärung vorfinanzieren?+
Nicht zwingend. Auf Antrag kann das Finanzamt einen Freibetrag als Lohnsteuerabzugsmerkmal eintragen. Dann wird schon monatlich weniger Lohnsteuer einbehalten, statt dass du im Folgejahr eine Erstattung bekommst. Ob das in deinem Fall sinnvoll ist und welche Nachweise dafür nötig sind, klärst du mit deinem Steuerberater.
Was ist der häufigste Fehler beim Steuern sparen mit Immobilien?+
Die Reihenfolge. Wer zuerst die Steuerersparnis rechnet und dann ein Objekt sucht, das sie liefert, kauft Zahlen statt Lage. Die Steuerwirkung liegt zwischen rund 30 und 47 Prozent, den Rest trägst du selbst. Eine Wohnung, die ohne Steuereffekt keine sinnvolle Anlage wäre, wird mit Steuereffekt nur etwas weniger unsinnig. Die Prüfreihenfolge ist: Lage, Substanz, erzielbare Miete, danach Steuer.

Was bedeutet das für dich konkret?

Wir rechnen dir dein persönliches, unverbindliches Szenario durch. Ehrlich und kostenlos.

So arbeitet Sachgrund: Leistungen und Ablauf

Hinweis: Dieser Beitrag erklärt allgemeine steuerliche Mechanismen und ersetzt keine individuelle Steuer-, Rechts- oder Finanzierungsberatung. Steuerliche Wirkungen hängen von deiner persönlichen Situation ab und sind durch einen Steuerberater zu prüfen. Angaben nach bestem Wissen, Stand 2026, ohne Gewähr. Immobilien-Investments unterliegen Markt- und Finanzierungsrisiken. Sachgrund Immobilien GmbH erbringt keine Steuerberatung.