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Cashflow einer Immobilie berechnen: Formel, Fallstricke und Beispielrechnung

Stand: Juni 202611 Min. LesezeitSachgrund Immobilien

Cashflow Immobilie berechnen klingt nach einer Zeile Mathematik: Miete minus Rate. Genau an dieser Verkürzung scheitern die meisten Kalkulationen. Die Miete steht auf dem Papier, die Rate der Bank auch, und alles dazwischen wird geschätzt. Dieses Dazwischen entscheidet aber darüber, ob eine Kapitalanlage monatlich tragbar ist oder ob jedes Jahr eine unangenehme Nachzahlung kommt.

Der Cashflow ist eine der einfachsten und zugleich ehrlichsten Kennzahlen einer vermieteten Immobilie. Er beantwortet nur eine Frage: Wie viel Geld bleibt am Monatsende auf deinem Konto übrig, oder wie viel musst du dazulegen. Keine Prozentzahl, keine Modellrechnung, sondern echter Zahlungsstrom.

In diesem Beitrag bekommst du die Formel vor und nach Steuern, die Posten, die in Verkaufsunterlagen regelmäßig fehlen, eine durchgerechnete Beispielrechnung und eine klare Abgrenzung zur Rendite. Alle Zahlen sind unverbindliche Rechenbeispiele zur Veranschaulichung der Methodik und ersetzen keine steuerliche Beratung im Einzelfall.

Was Cashflow bei einer Immobilie genau bedeutet

Cashflow ist der Saldo aus allen Zahlungen, die eine Immobilie in einem bestimmten Zeitraum auf dein Konto bringt, und allen Zahlungen, die sie von deinem Konto abzieht. Nicht mehr und nicht weniger. Deshalb gehören Posten hinein, die steuerlich gar keine Rolle spielen, und Posten bleiben draußen, die steuerlich sehr wohl zählen.

Zwei Beispiele machen den Unterschied deutlich:

Wer beide Ebenen vermischt, kommt zwangsläufig zu falschen Zahlen. Sauber ist es, zuerst den Cashflow vor Steuern zu ermitteln, dann die steuerliche Wirkung separat zu rechnen und beides am Ende zusammenzuführen.

Die Formel: Cashflow vor Steuern Schritt für Schritt

Die Grundformel ist kurz, die Disziplin steckt in den Details:

Cashflow vor Steuern = Jahresnettokaltmiete minus Zins minus Tilgung minus nicht umlagefähige Bewirtschaftungskosten minus eigene Rücklage minus Mietausfallwagnis

Die einzelnen Positionen im Klartext:

Wenn du diese sechs Zahlen sauber hast, ist die Rechnung selbst trivial. Genau deshalb lohnt sich die Mühe bei der Beschaffung der Zahlen und nicht beim Rechnen.

Die Posten, die in Verkaufsunterlagen am häufigsten fehlen

Wenn eine Kalkulation zu gut aussieht, fehlt in vielen Fällen einer dieser drei Punkte. Frag sie aktiv ab, bevor du eine Zahl glaubst.

1. Nicht umlagefähiges Hausgeld. Das monatliche Hausgeld einer Eigentümergemeinschaft besteht aus einem umlagefähigen Teil, den der Mieter über die Betriebskostenabrechnung trägt, und einem nicht umlagefähigen Teil, der bei dir bleibt. Dazu zählen typischerweise die Verwaltervergütung, Kontoführung und Bankgebühren sowie die Zuführung zur Erhaltungsrücklage. Je nach Objekt kann dieser Anteil grob bei einem Viertel bis gut einem Drittel des Hausgelds liegen, verbindlich ist aber allein die Aufteilung im Wirtschaftsplan des konkreten Objekts.

2. Rücklage für das Sondereigentum. Die Erhaltungsrücklage der Gemeinschaft deckt in der Regel nur das Gemeinschaftseigentum ab, also etwa Dach, Fassade, Treppenhaus und Leitungen. Für alles innerhalb deiner Wohnung bist du selbst zuständig. In der Praxis wird häufig ein Ansatz zwischen 0,40 und 1,00 Euro je Quadratmeter und Monat kalkuliert, abhängig von Baujahr und Zustand. Bei einem frisch sanierten Objekt kannst du eher am unteren Rand ansetzen, bei einem unsanierten Altbau eher am oberen.

3. Mietausfallwagnis. Kaum ein Objekt bleibt über Jahrzehnte lückenlos vermietet. Mieterwechsel, Renovierungszeiten und gelegentliche Zahlungsverzögerungen gehören zum Geschäft. Wer sie nicht einkalkuliert, rechnet mit einer Idealwelt.

Cashflow nach Steuern: die zweite Hälfte der Rechnung

Bei einer vermieteten Immobilie erzielst du Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nach §21 EStG. Diesen Einnahmen stellst du deine Werbungskosten nach §9 EStG gegenüber. Übersteigen die Werbungskosten die Einnahmen, mindert das negative Ergebnis dein zu versteuerndes Einkommen und damit deine Steuerlast.

Für die steuerliche Rechnung gilt eine andere Zusammenstellung als beim Cashflow:

Die Abschreibung ist der Posten, der eine Steuerwirkung erzeugt, ohne Liquidität zu kosten. Nach aktuellem Rechtsstand beträgt die lineare Gebäude-AfA nach §7 Abs. 4 EStG bei vermieteten Wohngebäuden in der Regel 2 Prozent des Gebäudewerts pro Jahr, bei Fertigstellung vor 1925 sind es 2,5 Prozent und bei Fertigstellung nach dem 31.12.2022 3 Prozent. Für bestimmte Wohnungsneubauten können zusätzlich die degressive AfA nach §7 Abs. 5a EStG innerhalb des gesetzlich festgelegten Zeitfensters oder die Sonderabschreibung nach §7b EStG in Betracht kommen, letztere allerdings nur unter engen Voraussetzungen wie Baukostengrenzen und Effizienzanforderungen. Welcher Satz in deinem Fall greift, prüft dein Steuerberater.

Entscheidend ist außerdem, welcher Anteil der Anschaffungskosten überhaupt auf das Gebäude entfällt, denn Grund und Boden wird nicht abgeschrieben. Die Steuerwirkung ermittelst du, indem du das negative Ergebnis aus Vermietung und Verpachtung mit deinem persönlichen Grenzsteuersatz multiplizierst. Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag können den Effekt je nach Situation verändern.

Beispielrechnung: Eigentumswohnung für 300.000 Euro

Die folgenden Zahlen sind ein unverbindliches Rechenbeispiel zur Veranschaulichung der Methodik. Sie stellen keine Prognose, keine Zusage und keine steuerliche Beratung dar. Reale Objekte, Zinsen, Mieten und Steuersätze weichen ab.

Ausgangsdaten: Eigentumswohnung mit 68 Quadratmetern, Kaufpreis 300.000 Euro, Kaufnebenkosten rund 34.000 Euro (Grunderwerbsteuer je nach Bundesland, hier angenommen 6 Prozent, zuzüglich Notar, Grundbuch und Maklercourtage). Darlehen 300.000 Euro, das Eigenkapital deckt die Nebenkosten. Zinssatz 3,8 Prozent, Anfangstilgung 2,0 Prozent, Annuität somit 17.400 Euro im Jahr. Kaltmiete 850 Euro monatlich. Hausgeld 250 Euro monatlich, davon 95 Euro nicht umlagefähig (55 Euro Erhaltungsrücklage, 40 Euro laufende Verwaltung und Bankkosten). Angenommener Grenzsteuersatz 42 Prozent. Gebäudeanteil laut Kaufpreisaufteilung 70 Prozent.

Positionpro Jahrpro Monat
Nettokaltmiete+10.200 EUR+850 EUR
Zinsanteil (Jahr 1)-11.400 EUR-950 EUR
Tilgungsanteil (Jahr 1)-6.000 EUR-500 EUR
Nicht umlagefähiges Hausgeld-1.140 EUR-95 EUR
Eigene Rücklage Sondereigentum-420 EUR-35 EUR
Mietausfallwagnis (2 Prozent)-204 EUR-17 EUR
Cashflow vor Steuern-8.964 EUR-747 EUR

Jetzt die steuerliche Seite. Gebäudewert: 70 Prozent von 334.000 Euro Gesamtanschaffungskosten, also 233.800 Euro. Die lineare AfA mit 2 Prozent ergibt 4.676 Euro im Jahr. Das steuerliche Ergebnis aus Vermietung und Verpachtung lautet in diesem Beispiel: 10.200 Euro Einnahmen minus 11.400 Euro Zins minus 480 Euro laufende nicht umlagefähige Kosten minus 4.676 Euro AfA, also minus 6.356 Euro. Die Zuführung zur Erhaltungsrücklage von 660 Euro bleibt zunächst außen vor, ebenso die rein kalkulatorischen Posten Mietausfallwagnis und eigene Rücklage.

Bei einem angenommenen Grenzsteuersatz von 42 Prozent entlastet dieses Ergebnis rechnerisch um rund 2.670 Euro im Jahr, also etwa 222 Euro im Monat. Ob und in welcher Höhe sich das im Einzelfall so auswirkt, hängt von deiner gesamten steuerlichen Situation ab.

Ergebnispro Jahrpro Monat
Cashflow vor Steuern-8.964 EUR-747 EUR
Rechnerische Steuerwirkung+2.670 EUR+222 EUR
Cashflow nach Steuern-6.294 EUR-525 EUR
davon Tilgung (Entschuldung)6.000 EUR500 EUR
Tilgungsbereinigt-294 EUR-25 EUR

Die letzte Zeile ist die interessante. Von den rund 525 Euro monatlicher Belastung fließen 500 Euro in die Entschuldung der eigenen Immobilie. Der reine Aufwand liegt in diesem Beispiel bei etwa 25 Euro im Monat. Weil der Zinsanteil mit jeder Rate sinkt, verbessert sich das rechnerische Bild in den Folgejahren, sofern sich Miete, Kosten und Zinsen wie unterstellt entwickeln. Eine Zusage über den tatsächlichen Verlauf ist damit ausdrücklich nicht verbunden.

Cashflow ist nicht Rendite

Beide Kennzahlen werden häufig durcheinandergeworfen, obwohl sie unterschiedliche Fragen beantworten.

Der Cashflow misst Liquidität. Er hängt stark davon ab, wie du finanzierst. Bringst du viel Eigenkapital ein, kann der Cashflow positiv ausfallen. Finanzierst du den Kaufpreis samt Nebenkosten vollständig, ist er in der Regel negativ. Das Objekt selbst hat sich dabei nicht verändert.

Die Rendite misst die Ertragskraft des Objekts. Die Bruttomietrendite im Beispiel oben beträgt 10.200 Euro geteilt durch 300.000 Euro, also 3,4 Prozent. Rechnet man mit den Gesamtanschaffungskosten von 334.000 Euro und zieht das nicht umlagefähige Hausgeld ab, ergeben sich rund 2,7 Prozent. Setzt man zusätzlich eigene Rücklage und Mietausfallwagnis an, sind es rund 2,5 Prozent. Diese Werte ändern sich nicht dadurch, wie du finanzierst.

Daraus folgt eine praktische Faustregel: Beurteile das Objekt über Rendite, Lage und Zustand, beurteile die Finanzierung über den Cashflow. Ein negativer Cashflow ist kein Ausschlusskriterium, solange er gewollt, dauerhaft tragbar und überwiegend Tilgung ist. Ein positiver Cashflow ist umgekehrt kein Gütesiegel, wenn er nur durch eine Minimaltilgung oder einen unrealistisch niedrigen Kostenansatz zustande kommt.

Praxis-Checkliste: was du tun und was du lassen solltest

Das solltest du tun:

Das solltest du vermeiden:

Fazit: die Zahl richtig einordnen

Der Cashflow ist eine Kontrollzahl, keine Erfolgskennzahl. Er zeigt dir, ob eine Investition zu deinem Budget passt und welche monatliche Belastung du dauerhaft tragen kannst. Über die Qualität einer Immobilie sagt er wenig aus, denn Lage, Vermietbarkeit, Zustand und Kaufpreisniveau entscheiden über den langfristigen Verlauf.

Rechne deshalb immer beides: den Cashflow für die Tragfähigkeit und die Rendite für die Einordnung des Objekts. Und weise die Tilgung getrennt aus, damit du siehst, welcher Teil deiner Belastung Aufwand ist und welcher Teil in die Entschuldung fließt.

Alle Zahlen in diesem Beitrag sind unverbindliche Beispiele zur Veranschaulichung der Rechenlogik. Sie enthalten keine Zusage über Erträge, Steuerwirkungen oder Wertentwicklungen. Sachgrund Immobilien ist Immobilienvermittler mit Erlaubnis nach §34c GewO und weder Steuerberater noch Anlageberater. Die steuerliche Beurteilung deines konkreten Falls, insbesondere Grenzsteuersatz, Kaufpreisaufteilung, anwendbarer AfA-Satz und Abzugsfähigkeit einzelner Positionen, gehört in die Hände deines Steuerberaters. Wenn du deine eigenen Zahlen strukturiert durchgehen möchtest, kannst du das in einem unverbindlichen Erstgespräch mit uns tun.

Häufige Fragen

Was ist ein guter Cashflow bei einer Kapitalanlage-Immobilie?+
Eine allgemeingültige Zielgröße gibt es nicht, weil der Cashflow stark von Eigenkapital, Zinssatz, Tilgungssatz und persönlichem Grenzsteuersatz abhängt. Sinnvoller als eine Wunschzahl ist die Frage, ob die monatliche Belastung nach Steuern dauerhaft zu deinem Budget passt und welcher Anteil davon reine Tilgung ist. Ein Objekt mit minus 150 Euro Cashflow und 500 Euro Tilgung baut rechnerisch schneller Eigenkapital über die Entschuldung auf als ein Objekt mit null Cashflow und 100 Euro Tilgung. Über die Qualität des Objekts sagt die Zahl allein aber nichts aus.
Gehört die Tilgung in die Cashflow-Rechnung?+
In den Cashflow gehört sie, weil das Geld tatsächlich von deinem Konto abgeht. Steuerlich ist sie dagegen nicht abzugsfähig, denn als Werbungskosten nach §9 EStG zählt von der Rate nur der Zinsanteil. Deshalb ist es sinnvoll, zusätzlich den tilgungsbereinigten Wert auszuweisen: Er zeigt, welcher Teil der Belastung echter Aufwand ist und welcher Teil in deine Entschuldung fließt.
Was sind nicht umlagefähige Kosten genau?+
Das sind die Bewirtschaftungskosten, die du als Eigentümer trägst und nicht über die Betriebskostenabrechnung an den Mieter weitergeben darfst. Typisch sind die Verwaltervergütung, Kontoführung und Bankgebühren sowie die Zuführung zur Erhaltungsrücklage. Sie stecken im monatlichen Hausgeld und sind in der Regel getrennt im Wirtschaftsplan der Eigentümergemeinschaft ausgewiesen. Verbindlich ist immer der Wirtschaftsplan des konkreten Objekts, nicht ein Erfahrungswert.
Warum ist der Cashflow im ersten Jahr oft am schwächsten?+
Weil der Zinsanteil der Annuität zu Beginn am höchsten ist und die Miete noch auf dem Einstiegsniveau liegt. Mit jeder Rate verschiebt sich das Verhältnis zugunsten der Tilgung, der Zinsaufwand sinkt und der Cashflow verbessert sich rechnerisch, sofern die Bewirtschaftungskosten nicht schneller steigen als die Miete. Rechne deshalb nicht nur ein Jahr, sondern mindestens die gesamte Zinsbindung durch und ergänze ein Szenario mit höherem Anschlusszins.
Wie wirkt sich die Abschreibung auf den Cashflow aus?+
Die AfA kostet dich keine Liquidität, mindert aber das steuerliche Ergebnis aus Vermietung und Verpachtung nach §21 EStG. Sinkt dadurch deine Steuerlast, verbessert sich der Cashflow nach Steuern. Wie hoch der Effekt ausfällt, hängt vom Gebäudeanteil aus der Kaufpreisaufteilung, vom anwendbaren AfA-Satz und von deinem persönlichen Grenzsteuersatz ab. Die Beurteilung im Einzelfall gehört zu deinem Steuerberater.
Reicht der Cashflow allein als Entscheidungsgrundlage?+
Nein. Der Cashflow zeigt nur die Liquiditätswirkung, nicht die Qualität des Investments. Lage, Mietermarkt, Zustand des Gebäudes, Rücklagenstand der Gemeinschaft, Kaufpreis im Verhältnis zum Marktniveau und deine persönliche Situation gehören genauso in die Entscheidung. Cashflow und Rendite sind zwei getrennte Kennzahlen, die man nebeneinander betrachten sollte.

Was bedeutet das für dich konkret?

Wir rechnen dir dein persönliches, unverbindliches Szenario durch. Ehrlich und kostenlos.

Hinweis: Dieser Beitrag erklärt allgemeine steuerliche Mechanismen und ersetzt keine individuelle Steuer-, Rechts- oder Finanzierungsberatung. Steuerliche Wirkungen hängen von deiner persönlichen Situation ab und sind durch einen Steuerberater zu prüfen. Angaben nach bestem Wissen, Stand 2026, ohne Gewähr. Immobilien-Investments unterliegen Markt- und Finanzierungsrisiken. Sachgrund Immobilien GmbH ist als Immobilienvermittler nach § 34c GewO tätig und erbringt keine Steuerberatung.